Corona-Steuerhilfegesetz
Mit Datum vom 06. Mai 2020 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Der Entwurf für das Gesetz zur Umsetzung… Weiterlesen »Corona-Steuerhilfegesetz
Rechtsanwältin Tanja Bindrin Insolvenzrecht - Schuldnerberatung - Anfechtung - Prozessrecht www.ra-bindrin.de
Mit Datum vom 06. Mai 2020 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Der Entwurf für das Gesetz zur Umsetzung… Weiterlesen »Corona-Steuerhilfegesetz
Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vom Arbeitgeber sind im Jahr 2020 bis zu einem Betrag von 1.500,00 € steuerfrei, wenn sie zwischen dem 01.… Weiterlesen »Steuerfreiheit Bonuszahlung
Wenn Unternehmen in Folge der Corona-Krise fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, können diese Zahlungen auf Antrag befristet werden. Die Stundung wird grundsätzlich zinsfrei gewährt. Die Steuererleichterungen können beim zuständigen Finanzamt bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden.
Dabei kommen folgende Anträge in Betracht:
Das Landgericht Köln hat mit Datum vom 23.04.2020, Az.: 39 T 57/20 mit noch nicht rechtskräftiger Entscheidung entschieden, dass Corona-Soforthilfen außerhalb des Insolvenzverfahrens bei Altverbindlichkeiten nicht der Pfändung unterliegen.
Weiterlesen »Unpfändbarkeit der Corona-SoforthilfeDas Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vorbereitet. Das im Bundesanzeiger mit Datum vom 27.03.2020 veröffentlichte Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie sieht u.a. vor, dass die Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 01. März 2020 bis zunächst 30. September 2020 für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen ausgesetzt wird.
Weiterlesen »InsolvenzantragspflichtDie Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre ist geplant. Derzeit beträgt die Dauer des Insolvenzverfahrens inkl. Wohlverhaltensphase bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung wenigstens sechs Jahre und soll nun auf drei Jahre verkürzt werden.
Weiterlesen »Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei JahreMit Datum vom 01. April 2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie in Kraft getreten.
Die am 1. April 2020 in Kraft getretenen Regelungen sehen folgende vorübergehende Regelungen vor:
Weiterlesen »Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und KleinstgewerbetreibendeMietern und Pächtern kann für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fällig; es können auch Verzugszinsen entstehen. Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, sonst kann den Mietern wieder gekündigt werden. Mieter müssen im Streitfall glaubhaft machen, dass die Nichtleistung der Miete auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html