Zum Inhalt springen

Corona-Virus

Anträge auf Steuererleichterungen

Wenn Unternehmen in Folge der Corona-Krise fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, können diese Zahlungen auf Antrag befristet werden. Die Stundung wird grundsätzlich zinsfrei gewährt. Die Steuererleichterungen können beim zuständigen Finanzamt bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden.

Dabei kommen folgende Anträge in Betracht:

  • Antrag auf zinslose Stundung
  • Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen / des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für 2020
  • Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019
Weiterlesen »Anträge auf Steuererleichterungen

Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende

Mit Datum vom 01. April 2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie in Kraft getreten.

Die am 1. April 2020 in Kraft getretenen Regelungen sehen folgende vorübergehende Regelungen vor:

Mietern und Pächtern kann für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fällig; es können auch Verzugszinsen entstehen. Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, sonst kann den Mietern wieder gekündigt werden. Mieter müssen im Streitfall glaubhaft machen, dass die Nichtleistung der Miete auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html
Weiterlesen »Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende