Zum Inhalt springen

COVID-19

Anträge auf Steuererleichterungen

Wenn Unternehmen in Folge der Corona-Krise fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, können diese Zahlungen auf Antrag befristet werden. Die Stundung wird grundsätzlich zinsfrei gewährt. Die Steuererleichterungen können beim zuständigen Finanzamt bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden.

Dabei kommen folgende Anträge in Betracht:

  • Antrag auf zinslose Stundung
  • Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen / des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für 2020
  • Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019
Weiterlesen »Anträge auf Steuererleichterungen

Insolvenzantragspflicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vorbereitet. Das im Bundesanzeiger mit Datum vom 27.03.2020 veröffentlichte Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie sieht u.a. vor, dass die Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 01. März 2020 bis zunächst 30. September 2020 für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen ausgesetzt wird.

Weiterlesen »Insolvenzantragspflicht