Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende
Mit Datum vom 01. April 2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie in Kraft getreten.
Die am 1. April 2020 in Kraft getretenen Regelungen sehen folgende vorübergehende Regelungen vor:
Weiterlesen »Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und KleinstgewerbetreibendeMietern und Pächtern kann für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fällig; es können auch Verzugszinsen entstehen. Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, sonst kann den Mietern wieder gekündigt werden. Mieter müssen im Streitfall glaubhaft machen, dass die Nichtleistung der Miete auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.
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