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Verhaltensbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Form der Kündigung, die auf dem Verhalten des Arbeitnehmers basiert. Sie wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt oder sich in einer Weise verhält, die das Arbeitsverhältnis erheblich belastet oder untragbar macht. Typische Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung können sein:

1. Schwere Pflichtverletzungen: Dazu gehören beispielsweise Diebstahl, Betrug oder grobe Beleidigungen von Vorgesetzten oder Kollegen.

2. Wiederholte Unpünktlichkeit oder Fehlzeiten: Wenn ein Arbeitnehmer häufig zu spät kommt oder unentschuldigt fehlt, kann dies ebenfalls einen Kündigungsgrund darstellen.

3. Schlechte Arbeitsleistung: Anhaltend unzureichende Leistungen, die trotz Abmahnungen nicht verbessert werden, können ebenfalls zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen.

4. Verstöße gegen betriebliche Regeln: Dazu zählen beispielsweise das Missachten von Sicherheitsvorschriften oder das Nichteinhalten von Arbeitsanweisungen.

Bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird, ist es in der Regel erforderlich, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor abmahnt. Die Abmahnung dient dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Erst wenn das Fehlverhalten trotz Abmahnung fortbesteht, kann eine Kündigung in Betracht gezogen werden.

Eine verhaltensbedingte Kündigung muss zudem sozial gerechtfertigt sein, was bedeutet, dass sie im Rahmen einer Interessenabwägung angemessen sein muss. Der Arbeitgeber muss also prüfen, ob die Kündigung das letzte Mittel ist oder ob es mildere Maßnahmen gibt, die er ergreifen könnte.

In vielen Fällen kann eine verhaltensbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht angefochten werden, wenn der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die Kündigung ungerechtfertigt war.