Das Mandatsverhältnis zwischen einem Mandanten und einem Rechtsanwalt oder einer anderen bevollmächtigten Person wird erst mit der Unterzeichnung einer Vollmacht wirksam. Diese Regelung hat mehrere wichtige Gründe, die sowohl den Schutz des Mandanten als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mandats betreffen.
1. Rechtliche Klarheit und Verbindlichkeit
Die Unterzeichnung einer Vollmacht schafft eine klare rechtliche Grundlage für das Mandatsverhältnis. Sie dokumentiert, dass der Mandant dem Bevollmächtigten das Recht einräumt, in seinem Namen zu handeln. Ohne eine schriftliche Vollmacht könnte es zu Missverständnissen oder Streitigkeiten darüber kommen, welche Befugnisse der Bevollmächtigte tatsächlich hat. Die Vollmacht definiert die genauen Aufgaben und Befugnisse, die dem Bevollmächtigten übertragen werden, und sorgt so für Transparenz und Verbindlichkeit.
2. Schutz des Mandanten
Die Unterzeichnung einer Vollmacht schützt den Mandanten, indem sie sicherstellt, dass er bewusst und freiwillig in das Mandatsverhältnis eintritt. Der Mandant hat die Möglichkeit, die Bedingungen und den Umfang der Vollmacht zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, bevor er seine Zustimmung gibt. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass der Mandant sich der Tragweite seiner Entscheidung bewusst ist und keine ungewollten Verpflichtungen eingeht.
3. Dokumentation und Nachweis
Die Vollmacht dient auch als Dokumentation des Mandatsverhältnisses. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen oder Unklarheiten kann die Vollmacht als Nachweis dafür dienen, dass ein Mandatsverhältnis besteht und welche Befugnisse dem Bevollmächtigten eingeräumt wurden. Dies ist besonders wichtig in rechtlichen Verfahren, in denen die Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten angefochten werden könnte.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass ein Mandatsverhältnis erst nach Unterzeichnung der Vollmacht begründet wird. Eine erste Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon kann bestenfalls zu einer groben Falleinschätzung führen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen ist damit noch nicht verbunden. Auch etwaige Fristen werden zuvor durch mich nicht überwacht. Bis zur Erteilung des Mandats, begründet durch Unterzeichnung der Vollmacht, sind laufende Fristen von Ihnen selbst zu überwachen und einzuhalten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.