Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vom Arbeitgeber sind im Jahr 2020 bis zu einem Betrag von 1.500,00 € steuerfrei, wenn sie zwischen dem 01. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 geleistet wurden. Dies gilt auch für Sachlohn bis zum einem Betrag von 1.500,00 €. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Voraussetzung für die Gewährung der steuerfreien Beihilfen ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden (vgl. § 3 Nr. 11 EStG).
Steuerfreiheit Bonuszahlung
- von RA Bindrin