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COVID-19

Insolvenzantragspflicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vorbereitet. Das im Bundesanzeiger mit Datum vom 27.03.2020 veröffentlichte Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie sieht u.a. vor, dass die Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 01. März 2020 bis zunächst 30. September 2020 für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen ausgesetzt wird.

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