Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre
Die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre ist geplant. Derzeit beträgt die Dauer des Insolvenzverfahrens inkl. Wohlverhaltensphase bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung wenigstens sechs Jahre und soll nun auf drei Jahre verkürzt werden.
Weiterlesen »Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre