Anträge auf Steuererleichterungen
Wenn Unternehmen in Folge der Corona-Krise fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, können diese Zahlungen auf Antrag befristet werden. Die Stundung wird grundsätzlich zinsfrei gewährt. Die Steuererleichterungen können beim zuständigen Finanzamt bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden.
Dabei kommen folgende Anträge in Betracht:
- Antrag auf zinslose Stundung
- Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen / des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für 2020
- Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019