Als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Arbeitsverhältnis. Dazu gehören unter anderem die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Klärung von Fragen zu Kündigungen, Abmahnungen und Arbeitszeugnissen sowie die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht. Mein Ziel ist es, die Rechte meiner Mandanten zu wahren und eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Insolvenzarbeitsrecht – Als Synergieeffekt zu meiner Tätigkeit als Insolvenzverwalterin gehören die Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis im Insolvenzfall, die Beratung bei betriebsbedingten Kündigungen, die Erstellung von Insolvenzgeldanträgen sowie die Vertretung in insolvenzrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht oder Gründung und Duchführung von Transfergesellschaften.
Kündigungsschutzklagen – Vertretung und Durchführung von Kündigungsschutzklagen sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Arbeitnehmermanagement – Abwicklung von Arbeitsverhältnissen für kleinere und mittlere Unternehmen.