Die außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung, auch als fristlose Kündigung bekannt, ist eine Form der Kündigung im Arbeitsrecht, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgt. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden, jedoch müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Gründe für eine außerordentliche Kündigung:
1. Verhaltensbedingte Gründe: Hierzu zählen schwerwiegende Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, wie z. B. Diebstahl, Betrug, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder grobe Beleidigungen. Diese Verstöße müssen so gravierend sein, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
2. Betriebsbedingte Gründe: In seltenen Fällen kann auch eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgen, etwa wenn das Unternehmen in einer akuten finanziellen Krise steckt und sofortige Maßnahmen erforderlich sind.
3. Gesundheitliche Gründe: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr in der Lage ist, seine vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen, kann dies ebenfalls zu einer außerordentlichen Kündigung führen.
Wichtige Aspekte:
– Frist: Eine außerordentliche Kündigung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Andernfalls kann das Recht zur Kündigung verwirken.
– Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, um rechtlich wirksam zu sein.
– Anhörung: Bei einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers ist es ratsam, den betroffenen Arbeitnehmer vorher anzuhören, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern.