Zum Inhalt springen

Kündigungsschutzklagen

Eine fachkundige Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht bei Kündigungen und insbesondere Kündigungsschutzklagen kann für den Erfolg von elementarer Bedeutung sein.

Beratung: Ich berate den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber über seine Rechte und Optionen im Falle einer Kündigung. Dies umfasst die Prüfung der Umstände der Kündigung, der Prüfung von Kündigungsgründen und deren Erfolgsaussichten (Arbeitgeber), sowie um festzustellen, ob sie möglicherweise unrechtmäßig oder rechtswidrig war (Arbeitnehmer).

Prüfung der Rechtslage: Als Rechtsanwältin prüfe ich die einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung, um festzustellen, ob die Kündigung gegen geltendes Arbeitsrecht verstößt. Dazu gehören Gesetze zum Kündigungsschutz sowie mögliche Ansprüche auf Abfindung oder andere Entschädigungen.

Vorbereitung der Klage: Wenn eine Klage notwendig sein sollte, weil keine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses möglich ist, bereite ich die Klage vor. Dies umfasst die Formulierung der Klageschrift, in der die Gründe für die Klage dargelegt werden, sowie die Zusammenstellung von Beweisen und Dokumenten, die die Position des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers stützen.

Vertretung vor Gericht: Selbeverständlich übenehme ich auch die fachkundige Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Bei der Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor Gericht ist es wichtig anhand der geltenden Rechtslage und aktuellen Rechtsprechung zu argumentieren.

Verhandlungen: Oft versuchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. In solchen Fällen verhandele ich im Namen meines Mandanten, um eine für ihn günstige Vereinbarung zu erzielen, sei es eine Wiedereinstellung, eine Abfindung oder andere Konditionen.